
Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist eine angepaßte Bereifung Pflicht
Seit Mai 2006 ist es in Deutschland Vorschrift, bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Diese betrifft natürlich auch die Bereifung. Nach Expertenmeinung kann die richtige Bereifung im Winter nur der Winterreifen sein.
Die STVO §2 Abs. 3a schreibt seit Mai 2006 vor: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Bei Mißachtung riskiert der Autofahrer 40€ Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Die Winterbereifung sollte möglichst von Oktober bis Ostern am Fahrzeug verbleiben. Schon bereits ab cirka 7°C hat die Winterbereifung Vorteile gegenüber dem Sommerreifen.
Da der Tarifwald so dicht ist und wir uns nicht mit allen
Vertretern treffen wollten und konnten, haben wir uns letztlich
an einen unabhängigen Experten gewandt, um dort eine unternehmensunabhängige Winterreifen-Beratung zu
erhalten. Dieses war zum einen eine Finanzberatung und die Stiftung
Warentest, mittels Fragebogen.